Der Jahresbeitrag beträgt CHF 80.00, Darin eingeschlossen sind die Beiträge an die Verbände (STV, ATV, BKTV) sowie die Versicherungsprämie an die SVK.
Leistungen der Sportversicherungskasse (SVK) für Unfälle im Turnbetrieb1) Heilungskosten inkl. Spitalbehandlung allgemeine Abteilung: Maximum CHF 30'000.- in Ergänzung zu den Leistungen anderer Versicherungen2) Zahnschäden: Maximum CHF 8'000.00 in Ergänzung zu den Leistungen anderer Versicherungen3) Todesfall: CHF 13'333.004) Invalidität: CHF 50'000.00 progressive Entschädigung5) Brillenschäden: Maximum CHF 1'000.00 pro Fall an Reparatur bzw. Neuanschaffung.6) Haftpflicht: Höchstversicherungssumme CHF 20 Mio.
Die SVK des STV übernimmt Heilungskosten und Zahnschäden nur in Ergänzung zu den Leistungen anderer Versicherungen. Turnunfälle sind auch der privaten Unfallversicherung oder Krankenkasse zu melden. Die Unfallversicherung ist Sache jedes Einzelnen.
Während der Trainings- und Wettkampfzeit ist jedes Mitglied obligatorisch bei der Sportversicherungskasse für Invalidität, Tod, Haftpflicht und Brillenschaden versichert. Jedoch leistet diese Versicherung nur Ergänzungsleistungen bei ungenügender Deckung von SUVA oder der privaten Unfallversicherung.
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